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Öffentliche Auftraggeber als Förderungsgeber bei der beihilfe- und strukturrechtskonformen Ausgestaltung
von Förderprogrammen und Einzelbeihilfen sowie bei der Realisierung öffentlicher Infrastruktur mit
privater Beteiligung. Darüber hinaus begutachten wir Sachverhalte in Hinblick auf beihilferechtlich relevante
Aspekte, insbesondere im Schnittbereich mit der öffentlichen Auftragsvergabe und gewährleisten ein
rechtskonformes Verwaltungshandeln. Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen
im Rahmen von Prüfungs- und Rückforderungsverfahren der Europäischen Kommission in Beihilfe- und
Strukturfondsangelegenheiten.